Die Fahrpreisnacherhebung

Im Dezember begann mein Sohn seinen Job bei der Corona-Station in München. An seinem ersten Tag – es war der 15. Dezember – fuhr er mit der S-Bahn nach München. Sein Semesterticket hatte er noch nicht besorgt, also fragte ich ihn, ob er Geld für die Fahrkarte bräuchte.

„Nein, ich hab noch eine Streifenkarte – da ist noch was drauf.“

Ok, dachte ich mir. Dann passt es ja.

Doch nach zwei Stunden erhielt ich eine Whatsapp mit folgendem Wortlaut:

„Also, Mama, ich wurde vorhin kontrolliert und da meinte der Typ, dass alles gut ist. Mir nur anscheinend ein Streifen fehlt, aber dass das nicht zu einem Bußgeld führt. Dann hat er mir so einen Zettel gegeben und gemeint, ich solle die da anschreiben. Dann schreib ich die an und kläre auf, was da passiert ist und die schreiben, dass der Kontrolleur Bullshit geredet hat und ich 60,-€ zahlen muss.“

„Oh mei. Klar, dass der dir erzählt, du musst nichts zahlen. So umgeht er die ganzen Diskussionen.“

„Mist!“

Irgendwie haben wir das dann vergessen. Oder verdrängt. Oder beides…

Und nun kam Post von der DB. Eine Mahnung von der Fahrpreisnacherhebungssstelle. Darauf stand, dass er sofort 65 Euro zahlen müsse. 60 Euro für die „Schwarzfahrt“ und fünf Euro, weil er nicht bezahlt habe. Und falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist zahle, würde ein Inkassounternehmen beauftragt werden.

Ein Inkassounternehmen? Geht’s noch?!

Ich war sauer.

Sofort rief ich meinen Sohn an, der unterwegs war, erklärte ihm alles, und schwor, dass ich das nicht bezahlen würde. So wahr ich hier stünde!

Dann begann ich zu recherchieren. Wie immer, wenn ich nicht weiterweiß. Irgendjemand aus den Tiefen des Internets würde mir schon weiterhelfen können.

Und tatsächlich: Andere User hatten die gleiche Erfahrung gemacht. Und berichteten darüber, dass, als sie den Betrag plus Mahngeld nicht innerhalb der angegebenen Frist gezahlt hatten, tatsächlich das Inkassounternehmen auftrat. Und das wäre dann richtig teuer geworden.

Ich beschloss, die Deutsche Bahn anzurufen, um meinem Unmut freien Lauf zu lassen. Dort fragte ich, warum nicht erst eine Mahnung käme, bevor man zu solchen Maßnahmen greife. Wenn ich falsch parke, dann würde ich auch immer erst eine Mahnung erhalten – ohne zusätzlichem Bußgeld. Dort drohe mir kein Mensch mit einem Inkassounternehmen.

Die Dame war freundlich. Ich glaube, sie ist dafür ausgebildet, empörten Mitmenschen sanft entgegenzutreten.

Nachdem sie mir geduldig zugehört hatte, meinte sie: „Ihr Sohn hat die Fahrpreisnacherhöhung persönlich übergeben bekommen. Das ist anders als beim Falschparken. Dort wird es am Auto angebracht, weil der Fahrzeughalter ja meistens in dem Moment nicht anwesend ist. Aber Ihrem Sohn wurde der Zettel in die Hand gedrückt. Somit hat er gewusst, dass er zahlen muss. Alle Daten die er für eine Überweisung brauchte, stehen auf dieser schriftlichen Ausfertigung der Fahrpreisnacherhebung.“

„Na gut“, sagte ich genervt. „Aber wir haben den Zettel verloren.“

„Das tut mir leid, ändert aber bedauerlicherweise nichts an dem Umstand, dass so unser Prozedere ist.“

Die Dame lächelte – ich hörte das an ihrer Stimme. In diesem Moment war ich mir sicher, dass die Schulung „Wie gehe ich mit aufgebrachten Anrufern um?“ bei ihr jeden Zweck erfüllt hatte. Sie wusste, wie man Menschen beschwichtigte und dennoch dem Gegenüber unmissverständlich klarmachte, dass er und sonst kein anderer an dieser Misere schuld war. Und dennoch schwang in ihrer Stimme ein gewisses Bedauern mit.

Ich verabschiedete mich. Dann rief ich wieder meinen Sohn an und erklärte ihm die Situation.

Ja, und dann überwies ich das Geld.

Dann verzog ich mich in die Küche. Ich musste mir etwas Gutes tun – nach dem ganzen Stress. Also beschloss ich, ein feines Blumenkohlsüppchen mit selbstgemachtem Kräuterpesto und gerösteten Brotwürfeln zu zaubern.

Hier das wunderbare Rezept:

Feines Blumenkohlsüppchen mit selbstgemachtem Kräuterpesto und gerösteten Brotwürfeln

Für 4 Personen

Zutaten Pesto

  • 2-3 Knoblauchzehen, geschält und gehackt
  • 70 g Parmesan, kleingehackt
  • 80 g Kräuter (gemischt oder je nach Geschmack auch einzeln) kleingehackt
  • ½ TL Salz
  • 1 EL Zitronensaft
  • 1 Prise Pfeffer
  • 50 ml Olivenöl

Zutaten Blumenkohlsüppchen

  • 2-3 Knoblauchzehen, geschält und gehackt
  • 70 g Parmesan, kleingehackt

Zubereitung

  1. Zutaten für das Pesto miteinander vermengen und ziehen lassen.
  2. Zwiebel und Knoblauch in Olivenöl anbraten.
  3. Blumenkohl und Kartoffeln zugeben und kurz mitbraten.
  4. Mit Wein ablöschen und Gemüsebrühe zufügen. Kurz aufkochen lassen. Dann das Ganze ca. 20 min vor sich hinköcheln lassen.
  5. Inzwischen Brot in Würfel schneiden und in einer Pfanne anrösten.
  6. Nach 20 min in die Suppe die Sahne geben und unterrühren.
  7. Servieren und geröstete Brotwürfel und Pesto dazu reichen.

Und hier geht es zum Download!

Guten Appetit!

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